Aufnahmevorraussetzungen

Als Gast im Hospiz zwischen Elbe und Weser werden Menschen aufgenommen,

  • wenn sie an einer unheilbaren, fortschreitenden Krankheit leiden, die in absehbarer Zeit zum Tod führt.
  • wenn alle Möglichkeiten einer ambulanten, häuslichen Versorgung ausgeschöpft sind.
  • unabhängig von ihrer Weltanschauung, ihrer religiösen Überzeugung und ihrer sozialen und finanziellen Lage.
  • erforderlich ist eine ärztliche Verordnung.

Beratung zu den Aufnahmevoraussetzungen und zum Vorgehen erhalten Sie gerne auch telefonisch. Bitte suchen Sie das Gespräch mit der Pflegedienstleitung Sandra Hocke Tel. 04761-9261123 oder der Hospizleitung Marina Muche unter Tel. 04761-9261124.

 

Empfang des Hospizes

Wie beantrage ich einen Hospizplatz?

Die Übernahme der Kosten für den Hospizaufenthalt ist bei der Krankenkasse zu beantragen. Die Versorgung in einem Hospiz wird über Leistungen der Kranken- und Pflegekassen zu 95 % finanziert.

Darüber hinaus ist es für stationäre Hospize gesetzlich vorgegeben, einen Teil der Kosten (5 %) über Spenden selbst zu tragen. Die Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung muss daher von der behandelnden Ärztin bzw. dem Arzt bestätigt und begründet werden.

Der Antrag ist zweiseitig und muss zeitnah an die jeweilige Krankenkasse und das Hospiz gefaxt werden. Für das Hospiz ist zusätzlich das hospizeigene Aufnahmebogen auszufüllen und zuzusenden.

Diese persönlichen Daten werden u.a. benötigt, um Kontakt zu Ihnen aufnehmen zu können. Es empfiehlt sich der telefonische Kontakt zu der Hospizleitung, um einen Termin für eine Besichtigung der Einrichtung und ein beratendes Erstgespräch zu vereinbaren.

Aus Rücksicht auf unsere Gäste bitten wir von spontanen Besichtigungen, insbesondere am Wochenende, abzusehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hospiz unterstützen sie gerne bei der Antragstellung.

Anträge

Aufnahmebogen Hospiz
Der Aufnahmebogen ist vom Antragsteller auszufüllen.

Hospizantrag
Der Hospizantrag muss vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden.