Hinweise für Bestatter

Abschied in Würde

In der pflegerischen und medizinischen Begleitung schwerkranker Menschen und ihrer Angehörigen legt das Hospiz zwischen Elbe und Weser jederzeit Wert auf einen würde- und liebevollen Umgang mit seinen Gästen. Dies gilt auch dann, wenn ein Gast gestorben ist.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten die Angehörigen und helfen bei den ersten Schritten (Ausstellung des Totenscheins durch den Arzt, Kontaktieren eines Bestattungsunternehmens, etc.).

Im Zusammenhang der Abholung gilt für die Angehörigen Verstorbener jeweils das Angebot der Aussegnung durch eine Seelsorgerin oder einen Seelsorger. Machen Angehörige von diesem Angebot einer kurzen Andacht am Sterbebett Gebrauch, muss dies für den Zeitpunkt der Abholung berücksichtigt werden. Der Bestatter oder die Bestatterin dürfen bei der Aussegnung gern zugegen sein.

Für die Abholung bittet das Hospiz den Bestatter oder die Bestatterin, mit dem Fahrzeug rückwärts eine Fahrzeuglänge auf den gepflasterten Weg Richtung zum Haupteingang zu fahren, damit das Fahrzeug die Straße verlässt. Die Abholung aus dem Hospiz soll eine für den Verstorbenen würdevolle Handlung sein. Deshalb muss sie mit einem herkömmlichen Überführungssarg durchgeführt werden und erfolgt unter Beteiligung der anwesenden Angehörigen und Pflegekräften immer durch die Eingangshalle und den Haupteingang.

 

Terminabsprache

Der Bestatter oder die Bestatterin ist gebeten, sich zwecks der Terminabsprache für die Abholung des Verstorbenen in jedem Fall rechtzeitig direkt mit einer Hospizmitarbeiterin in Verbindung zu setzen (04761-92611 -0).

Unterlagen

Das Hospiz bittet den Bestatter um zeitnahe Weitergabe der Unterlagen an die Meldebehörde.